Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von DeltaQ Elektronik.
1.3 Mündliche Vereinbarungen und oder Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit
nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DeltaQ Elektronik über
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DeltaQ Elektronik über
den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage
übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als
pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das
Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist DeltaQ Elektronik berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der
Käufer an DeltaQ Elektronik Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 26.- Euro zu bezahlen.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung
des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und
Unterlagen übergeben hat.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import-und Exportbeschränkungen) verursacht werden,
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import-und Exportbeschränkungen) verursacht werden,
sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitteilen.
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des
Auftragswertes begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann DeltaQ Elektroniknach eigenem Ermessen bestimmen,
sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies
gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche
gegen den Verkäufer geltend machen zu können.
5. Widerrufsrecht
5.1 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die
Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an DeltaQ Elektronik, In der Dell 9, 66539 Neunkirchen
5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten.
5.3 Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- Euro, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen.
5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten.
5.3 Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- Euro, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen.
Hierfür hat DeltaQ Elektronik folgende Regelung getroffen:
5.4 Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen
5.4 Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen
Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt DeltaQ Elektronik die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die
für ein Standartpaket bei der deutschen Post AG entstanden wären.
5.5 Bei Großteilen, die nicht als Postpaket befördert werden können, wird DeltaQ Elektronik nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen
5.5 Bei Großteilen, die nicht als Postpaket befördert werden können, wird DeltaQ Elektronik nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen
Spediteur mit der Abholung der Ware beauftragen.
5.6 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Datenträgern, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach
5.6 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Datenträgern, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach
Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Kulanzrücknahme
6.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-,
Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache DeltaQ Elektronik nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach
schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wieder
verkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden
Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Rechnungsbetrags.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
7.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
7.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von
Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung
verkauft.
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der
Gegenstände mit falscher Stromart oder -Spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden,
die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender
Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von
DeltaQ Elektronik oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang
stehen kann.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um
8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um
Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen,
da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verursachung.
8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl
8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl
oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
8.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers * gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
8.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers * gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie Ansprüche nach § 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die
Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte
über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der
9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der
Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 30% des Kaufpreises zu zahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
10. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Die Kundendaten werden von uns nur zur internen
Abwicklung der Aufträge gespeichert, eine weitere Verwendung der Daten insbesondere der Weitergabe an Dritte, findet nicht statt.
12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus,
sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den
Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen Neunkirchen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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